Aufgabenbereich
Und Dienstleistungen

Die Tätigkeit der Honorarkonsuln der auswärtigen Staaten in der Ukraine wird durch „Bestimmungen über die Honorarkonsulbeamten der auswärtigen Staaten in der Ukraine und die Konsulatseinrichtungen, die von solchen Beamten geleitet werden“ (nachfolgend "Bestimmungen" genannt) und durch Kapitel 3 des „Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen 1963“ (nachfolgend "Übereinkommen" genannt) reguliert.

Die Honorarkonsuln der auswärtigen Staaten können in der Ukraine zur Förderung der Entwicklung des kommerziellen Verkehrs, der wirtschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen, touristischen und anderen Beziehungen zwischen dem Entsendestaat und der Ukraine, sowie des Schutzes der Rechte und der Interessen des Entsendestaates und seiner natürlichen und juristischen Personen innerhalb des Konsularbereiches eingesetzt werden.

Durch Artikel 68 des Übereinkommens wurde der fakultative Charakter des Instituts der Honorarkonsulbeamten vorgesehen, diesbezüglich wird es vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten entschieden, ob der eine oder der andere Kandidat / die eine oder die andere Kandidatin bestätigt oder abgelehnt wird.

Das Österreichische Honorarkonsulat Saporischschja arbeitet aktiv mit Österreich zusammen, um Investitionen zur Entwicklung unserer Region Saporischschja heranzuziehen. Der Konsul versucht die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen zwei Ländern zu entwickeln.

Außerdem helfen wir den Staatsangehörigen der Republik Österreich, die innerhalb des Gebietes Saporischschja wohnen oder sich vorübergehend aufhalten.

Wir stellen folgende Dienstleistungen bereit:

  • — Beglaubigung von Unterschriften;
  • — Beglaubigung von Kopien der Dokumente;
  • — Einforderung der Lebenszeugnisse;